{"id":1220,"date":"2019-08-10T19:54:41","date_gmt":"2019-08-10T17:54:41","guid":{"rendered":"https:\/\/skiklub-nb.de\/?page_id=1220"},"modified":"2021-10-17T14:14:44","modified_gmt":"2021-10-17T12:14:44","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/skiklub-nb.de\/?page_id=1220","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Die Satzung kann <a href=\"https:\/\/skiklub-nb.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Satzung-Neubrandenburger-Skiklub-2021.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a> runtergeladen werden.<\/p>\n<hr>\n<p><strong>S a t z u n g<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Name, Sitz<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eNeubrandenburger Skiklub e.V.\u201c,<br>hat seinen Sitz in Neubrandenburg und ist in das Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n<p><strong>2. Zweck und Aufgaben<\/strong><\/p>\n<p>a) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>b) Zweck des Vereines ist die F\u00f6rderung des Sports in Neubrandenburg und Mecklenburg- Vorpommern.<\/p>\n<p>Der Verein verwirklicht seinen Satzungszweck insbesondere dadurch, dass er<\/p>\n<p>\u2013 den Skisport durch Unterst\u00fctzung und Entwicklung des Breitensports unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der Jugendarbeit f\u00f6rdert und<\/p>\n<p>\u2013 das Lehr- und Ausbildungswesen, sowie durch Informationen und Verbesserungsma\u00dfnahmen die Sicherheit im Skisport f\u00f6rdert,<\/p>\n<p>c) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>d) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>e) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>f) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Kreissportbund Mecklenburgische Seenplatte e.V., der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke, insbesondere zur F\u00f6rderung des Sports, zu verwenden hat.<\/p>\n<p><strong>3. Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Mitglied kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden. \u00dcber den Aufnahmeantrag in Textform entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>4. Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet:<\/p>\n<p>&#8211; durch schriftliche K\u00fcndigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende. <br>&#8211; durch Ausschluss. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verst\u00f6\u00dft. Der Ausschluss ist auch zul\u00e4ssig, wenn ein Mitglied den f\u00e4lligen Beitrag trotz zweifacher Mahnung nicht entrichtet.<\/p>\n<p>\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Der Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied in Textform mitzuteilen. Das ausgeschlossene Mitglied kann innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe des Ausschlusses in Textform Beschwerde einlegen. Sofern der Vorstand der Beschwerde nicht abhilft, entscheidet die Mitgliederversammlung endg\u00fcltig mit einfacher Mehrheit \u00fcber den Ausschluss.<\/p>\n<p>&#8211; mit dem Tod des Mitglieds.<\/p>\n<p><strong>5. Mitgliederbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Er wird \u00fcber das allgemein \u00fcbliche Bankeinzugsverfahren entrichtet.<\/p>\n<p><strong>6. Zusammensetzung des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<p>Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder von ihnen ist im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis nach dem BGB zur Einzelvertretung berechtigt. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen in den Vorstand bis zu 5 Beisitzer gew\u00e4hlt werden. Die Funktion der Beisitzer legt der Vorstand nach Bedarf fest Die Mitglieder des Vorstandes m\u00fcssen Vereinsmitglieder sein. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt, er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus der Reihe der Mitglieder erg\u00e4nzen.<\/p>\n<p><strong>7. Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich, m\u00f6glichst im ersten Quartal statt.<br>Au\u00dferdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem F\u00fcnftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand in Textform verlangt wird.<br>Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen in Textform unter Angabe der Tagesordnung einberufen.<\/p>\n<p><strong>8. Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Sie beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich oder durch die Satzung eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist.<\/p>\n<p>Zu einem Beschluss, der eine Satzungs\u00e4nderung enth\u00e4lt, ist eine Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich, welche mindestens ein Viertel der Stimmen der Vereinsmitglieder darstellen muss. Wird ein Viertel der Stimmen der Vereinsmitglieder nicht erreicht, so ist innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, in der \u00fcber die Satzungs\u00e4nderung ohne R\u00fccksicht auf die Mitgliederzahl mit 3\/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder entschieden wird. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.<\/p>\n<p><strong>9. Beurkundung der Beschl\u00fcsse<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und vom jeweiligen Versammlungsleiter und Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben.<\/p>\n<p><strong>10. Verg\u00fctungen f\u00fcr die Vereinst\u00e4tigkeit \/ Aufwandserstattung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich.<\/p>\n<p>(2) Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung (\u00a7 3 Nr. 26 EStG) ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p>(3) Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit trifft der Vorstand.<\/p>\n<p>Gleiches gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<\/p>\n<p>(4) Der Vorstand wird erm\u00e4chtigt, T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Verg\u00fctung oder Aufwandsentsch\u00e4digung zu beauftragen. Ma\u00dfgeblich ist die Haushaltslage des Vereins.<\/p>\n<p>(5) Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch gem. \u00a7 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Fahrtkosten, Telefonkosten, Porto u. s. w.<\/p>\n<p>(6) Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die pr\u00fcff\u00e4hig sind, nachgewiesen werden.<\/p>\n<p>(7) Vom Vorstand k\u00f6nnen per Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen M\u00f6glichkeiten Grenzen \u00fcber die H\u00f6he des Aufwendungsersatzes nach \u00a7 670 BGB festgesetzt werden.<\/p>\n<p><strong>11. Inkrafttreten der Satzung<\/strong><\/p>\n<p>Diese Satzung ist in der vorliegenden Form am 12.10.2021 von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen worden und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n<p>Neubrandenburg, 12.10.2021<\/p>\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Satzung kann hier runtergeladen werden. S a t z u n g 1. Name, Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eNeubrandenburger Skiklub e.V.\u201c,hat seinen Sitz in Neubrandenburg und ist in das Vereinsregister eingetragen. 2. Zweck und Aufgaben a) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. 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